Wie läuft das gerichtliche Mahnverfahren ab?
Mahnbescheid:
1. Der Gläubiger beantragt beim Gericht den Erlass eines Mahnbescheides. Dabei wird vom Gericht nicht geprüft, ob die Forderung zu Recht besteht oder die Höhe korrekt ist.
2. Das Gericht erlässt einen Mahnbescheid, der per Post zugestellt wird (gelber Umschlag). Das Zustelldatum wird auf dem Umschlag vermerkt. Es ist sinnvoll den Umschlag aufzubewahren, da mit diesem Datum die Widerspruchsfrist beginnt.
3. Der Schuldner hat 2 Wochen Zeit, auf dem beigefügten Vordruck Widerspruch gegen die Forderungshöhe oder Teilwiderspruch (z. B. gegen die Kosten, verjährte Zinsen) einzulegen.
Vollstreckungsbescheid:
1. Der Gläubiger kann nun innerhalb von 6 Monaten den Erlass eines Vollstreckungsbescheides beim Gericht beantragen.
2. Wurde Teilwiderspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt, wird auf Antrag des Gläubigers über die unstrittige Forderung ein Teilvollstreckungsbescheid erlassen.
3. Auch der Vollstreckungsbescheid wird ohne inhaltliche Prüfung erlassen und mit Zustellungsurkunde zugestellt.
4. Es besteht letztmalig die Möglichkeit, 14 Tage nach Zustellung schriftlich oder zu Protokoll Einspruch bzw. Teileinspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einzulegen.